Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Generelle Geltung dieser AGB und Auftragsgrundlage

  1. Für alle Leistungen der Firma BetoBoss sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Anderslautende Geschäftsbedingungen sind nicht verbindlich, auch wenn BetoBoss deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten außerdem für alle künftigen Geschäfte der Parteien aus der Beauftragung der Firma BetoBoss durch den Auftraggeber oder seines Rechtsnachfolgers, auch wenn dies im Einzelfall nicht mehr gesondert vereinbart werden sollte.
  2. Grundlage des Auftrags sind die in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen sowie das Regelwerk des Fachverbandes in seiner jeweils neuesten Fassung. Diese bestätigt mündliche und/oder bisherige Abreden. Der Auftraggeber hat die Auftragsbestätigung sorgfältig zu prüfen und ggf. unverzüglich, spätestens am dritten Werktag nach ihrem Zugang, schriftlich zu widersprechen, falls seiner Meinung nach mündliche und/oder bisherige Absprachen in der Auftragsbestätigung nicht zutreffend wiedergegeben worden sind.
  3. Angaben in Schaubildern oder Zeichnungen sowie in sonstigen Beschreibungen sind nur verbindlich, wenn BetoBoss diese ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
  4. Änderungen des Auftrags, Zusatzbestellungen und Sonderwünsche dürfen vom Auftraggeber nur beim zuständigen Bauleiter oder bei der von BetoBoss benannten zuständigen Person in Auftrag gegeben werden. Gibt der Auftraggeber solche Arbeiten in Auftrag, hat der Auftraggeber immer mit Mehrkosten zu rechnen. Anderslautende Informationen unzuständiger Personen sind unbeachtlich. BetoBoss ist berechtigt, in der Auftragsbestätigung nicht gesondert aufgeführte Vor-, Nach- und Nebenleistungen auszuführen, ohne deren Erledigung die beauftragten Arbeiten nicht zweckmäßig oder nicht zügig durchgeführt werden können. Sofern für solche Arbeiten nach Satz 1 und 3 keine Vergütung vereinbart ist, hat der Auftraggeber die Vergütung nach der jeweils gültigen Preisliste von BetoBoss, hilfsweise die übliche Vergütung zu bezahlen.
  5. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag oder tritt er vom Auftrag zurück, ohne dass ihm ein gesetzliches oder vertragliches Kündigungs- oder Rücktrittsrecht zusteht, so kann BetoBoss die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen nach dem Gesetz abrechnen oder nach Wahl eine pauschale Abgeltung in Höhe von 10% der Nettoauftragssumme verlangen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass der gesetzliche Anspruch der Firma BetoBoss niedriger wäre. In diesem Fall ist dieser Betrag zu bezahlen.
  6. Der Auftraggeber haftet dafür, dass alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen öffentlichen oder privaten Einwilligungen und Genehmigungen vorliegen. Zusätzlich Kabel- und Leistungsfreischaltungen, Statikfreigabe sowie sämtliche Sicherungs- und Absperrmaßnahmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, BetoBoss von allen etwaigen diesbezüglichen Inanspruchnahmen Dritter und Kosten freizustellen.
  7. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Baustelle nicht mit verbotenen, gesundheitsgefährdenden, schädlichen oder gefährlichen Stoffen (z.B. Asbest, Öle, Chemikalien, gesundheitsgefährdende Beschichtungen, Gase oder Dämpfe, biologischen oder nuklearen Stoffe) belastet ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich BetoBoss darauf hinzuweisen, wenn ihm die Kontamination der Baustelle mit solchen Stoffen oder ein Verdacht der Kontamination bekannt wird. Stellt sich nach Beginn der Arbeiten heraus, dass die Baustelle belastet ist, oder besteht der erhebliche Verdacht der Kontamination, ist BetoBoss berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen. Ferner hat BetoBoss das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. BetoBoss kann in diesem Fall die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und, falls der Auftraggeber die Kontamination pflichtwidrig nicht mitgeteilt hat, auch die nicht erbrachten Leistungen abzüglich des ersparten Aufwands. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche Mehrkosten und Schäden, einschließlich des erhöhten Aufwands zu tragen, die der Firma BetoBoss durch die Kontamination entstanden sind.
  8. Fällt im Rahmen der Arbeiten Abbruchmaterial an, obliegt die Beseitigung allein dem Auftraggeber, der insoweit alle Kosten trägt. Der Auftraggeber hat Einrichtungen zur Beseitigung von Abbruchmaterial in ausreichendem und zumutbarem Maße bereitzustellen. Soll Abbruchmaterial von BetoBoss beseitigt werden, ist hierfür eine gesonderte Beauftragung erforderlich, die erst wirksam wird, wenn BetoBoss die Beauftragung zur Abfallbeseitigung schriftlich bestätigt oder das Abbruchmaterial beseitigt hat. Die konkludente Beauftragung zur Abfallbeseitigung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat neben der Bezahlung der für die Abfallbeseitigung zu zahlenden Vergütung BetoBoss von allen Kosten der Abfallbeseitigung freizustellen.

II. Arbeiten auf der Baustelle

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
    1. dafür zu sorgen, dass zur Baustelle ein Anfahrtsweg vorhanden ist, der eine ungehinderte Zu- und Abfahrt ermöglicht sowie Parkmöglichkeiten schafft und vorhält
    2. die notwendigen Vorkehrungen zur Sicherheit auf der Baustelle zu treffen
    3. die erforderlichen Strom- und Wassermengen einschließlich der Anschlüsse auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen (Wasser [5 bar], Strom [max. 50 m zur Entnahmestelle] CEKON-Steckdose 32 Amp. träge abges. mit FI Typ B (Bohrungen bis Ø 250 mm mit 230 V 16 Amp. abges.)
    4. dafür zu sorgen, dass eine zur Abgabe von rechtlichen und tatsächlichen Erklärungen (z.B. Abhilfemaßnahmen, Festlegung von Aufmaß und Feststellung des Aufwands, Bohr- und Sägepunkte usw.) befugte Person auf der Baustelle vorhanden und erreichbar ist, andernfalls trägt der Auftraggeber die Beweislast dafür, dass das von BetoBoss erstellte Aufmaß bzw. berechnete Aufwand (z.B. Stundenaufwand) unzutreffend ist. Die Erstellung des Aufmaßes und die Feststellung des Aufwands liegen im gemeinsamen Verantwortungsbereich von BetoBoss und dem Auftraggeber.
    5. die Kosten für Arbeitskräfte, Einsatzfahrzeuge und Geräte zu tragen, die durch Wartezeiten auf der Baustelle ohne Verschulden der Firma BetoBoss entstanden sind.

    Liegen eine oder mehrere der in Ziff. a. bis d. genannten Voraussetzungen nicht vor und leistet der Auftraggeber nicht unverzüglich Abhilfe, ist BetoBoss berechtigt aber nicht verpflichtet, auf Kosten des Auftraggebers geeignete Abhilfemaßnahmen zu schaffen. Aus fehlenden oder ungenügenden vom Auftraggeber zu schaffenden Voraussetzungen resultierender Zeitverlust oder Wartezeit oder erhöhter Aufwand, geht zu Lasten des Auftraggebers und wird von BetoBoss zusätzlich zur Auftragsleistung abgerechnet.

  2. Wird eine Arbeitshöhe von 2,50 m überschritten, ist vom Auftraggeber ein Gerüst nach DIN 4420 bereitzustellen. Wird das Gerüst durch BetoBoss gestellt, ist BetoBoss berechtigt, die entstandenen Kosten zuzüglich 15% der Nettokosten sowie den Arbeitszeitaufwand nach Stundensätzen zu berechnen.
  3. Bohrpunkte und Sägeschnitte werden vom Auftraggeber eingemessen und angezeichnet bzw. in sonstiger Weise eindeutig angegeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Leitungen oder sonstige Einrichtungen, Merkmale oder Besonderheiten ausdrücklich und unmissverständlich hinzuweisen. Ansonsten darf BetoBoss davon ausgehen, dass solche nicht vorliegen. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass eine Leitung oder sonstige Einrichtungen, Merkmale oder Besonderheiten, auf die der Auftraggeber nicht hingewiesen hat, angebohrt, angesägt oder in sonstiger Weise beschädigt werden. Der Auftraggeber hat BetoBoss von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

III. Abrechnung und Preise

  1. Sofern keine anderslautende schriftliche oder schriftlich bestätigte Vereinbarung getroffen worden ist, richten sich alle Leistungen nach den Preisen gemäß der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste von BetoBoss. Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
  2. Abrechnungsgrundlage ist die Auftragsbestätigung, das Aufmaß und die Rapporte oder sonstige Abrechnungsgrundlagen auf Nachweis oder nach Aufwand.
  3. Der Preis für Kernbohrungen wird auf Basis des Durchmessers und der Tiefe (€/cm) berechnet. Die im Angebot/Auftragsbestätigung angegebenen Preise basieren auf den vom Auftraggeber mitgeteilten Bohrtiefen. Nach Abschluss der Bohrung wird die tatsächliche Tiefe gemessen. Bei Abweichungen wird der Preis entsprechend angepasst und bei der Rechnungsstellung nach oben oder unten korrigiert.
  4. Wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, sind die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig.
  5. Dauern die Leistungen von BetoBoss länger als 10 Arbeitstage an, ist BetoBoss berechtigt, an jedem 5. Arbeitstag Abschlagszahlungen wegen der bisher erbrachten Leistungen zu verlangen. Die Abschlagszahlungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

IV. Leistungsfristen und Termine

Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder bestätigt worden sind. Sie beginnen mit der vollständigen Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und dem Vorliegen aller Ausführungsvoraussetzungen. Die Fristen und Termine verlängern sich um alle Zeiträume, in denen Firma BetoBoss aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen an der Erbringung der Leistung gehindert ist.

V. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Streik, Unwetter, Katastrophen, Unruhen) bewirken, dass Vertragsfristen um die Dauer der Beeinträchtigung gehemmt sind. Wird die Leistung infolge höherer Gewalt unmöglich, wesentlich erschwert oder mit einem wesentlich größeren Aufwand verbunden, so können beide Vertragsteile vom Vertrag zurücktreten. BetoBoss ist in diesem Fall berechtigt, die erbrachten Leistungen abzurechnen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

VI. Haftung und Schadensersatz

  1. Für Mängel und Schäden wegen der Lage der Bohrpunkte und Sägestellen haftet BetoBoss nur, wenn diese entgegen einer ausdrücklichen Anweisung des Auftraggebers falsch ausgeführt worden sind.
  2. In jedem Fall hat der Auftraggeber BetoBoss im gesetzlichen Umfang Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
  3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen BetoBoss, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen mangelhafter Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung oder Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand entstanden sind (Folgeschäden) werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wenn BetoBoss oder seine Erfüllungsgehilfen wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden den Schaden verursacht hat oder der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht der Firma BetoBoss beruht.

VII. Sonstige Bedingungen, Gerichtsstand

  1. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden eine unwirksame oder fehlende Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem erstrebten Zweck nahe kommt. Ansonsten gilt anstatt einer unwirksamen oder fehlenden Bestimmung die gesetzliche Regelung.
  2. Für den Vertrag und alle damit zusammenhängenden Rechtsfolgen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und soweit sie damit zusammenhängen, ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, der Sitz unseres Unternehmens. Die Parteien sind auch berechtigt, die jeweils andere Partei an deren allgemeinen Gerichtsstand oder am Gerichtsstand des Erfüllungsortes zu verklagen.

AGB – Stand: 01.04.2026 © – Vervielfältigung verboten.